1.1. Die vereinbarte Gage wird innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang auf das
angegebene Konto überwiesen. Nach Vereinbarung, kann diese aber auch in Bar nach der
Veranstaltung mit der Vermittlungsagentur, T.E-sounds abgerechnet werden.
1.2. Die Gage wird durch den Künstler/Firma selbst versteuert.
1.3. Der DJ/Künstler verpflichtet sich 30 Minuten vor Beginn der
Veranstaltung vor Ort zu
sein und seinen Auftritt nach besten Gewissen durchzuführen.
1.4. Der DJ/Künstler ist nich für den Erfolg der Veranstaltung verantwortlich.
1.5. Der DJ/Künstler oder die FirmaT.E-siunds ist nicht selbst für die Sicherheit seines
Equipment während der Veranstaltung verantwortlich. Bei mutwilliger Beschädigung durch
Gäste des Veranstalters, haftet dieser im vollen Umfang.
1.6. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass am Aufbauort eine Stromzufuhr von
2x220Volt bereit liegt. Zusatzregelung bei mehr Strom- bedarf am Aufbauort.
1.7. Die Kosten für Getränke und Speisen beim Auf- und Abbau sowie während des
Auftritts/Veranstaltung gehen zu Lasten des Veranstalters.
1.8. Der Veranstalter steht in der Verantwortung gegenüber der GEMA
(Anmeldung/Bezahlung).
1.9. Verpflichtungen aus diesem Vertrag sind beiderseitig bindend, auch bei mündlich
getroffenen Vereinbarungen.